Wir sind für Sie da.
365 Tage im Jahr.

KOSTEN

einmalige Erhebungsgebühr

Bei der einmalige Erhebungsgebühr handelt es sich um eine beim Betreuungsstart einmalig anfallende Gebühr in der Höhe von 230 € und deckt sämtliche Leistungen unserer Agentur ab, welche vor Beginn der Betreuung zu leisten sind.

Monatspauschale

Die Monatspauschale wird von der Pflege am Punkt 24 GmbH an den Klienten gestellt und beinhaltet sämtliche anfallenden Leistungen während des Betreuungsprozesses wie beispielsweise die 24h-Erreichbarkeit, alle Qualitätssicherungsmaßnahmen und -besuche, sämtliche administrative Tätigkeiten, die Abwicklung des Förderwesen, die Rechnungslegung, die Organisation eines Wechsels sowie einer Ersatzbetreuung im Krankheitsfall des Betreuungspersonal etc. Die Höhe der Monatspauschale beträgt 190 € pro Monat.

Tagessatz

Der Kostenfaktor Tagessatz ist jener Betrag, der für das Tätigkeitsspektrum des Betreuungspersonals pro Tag zu begleichen ist. Der gewöhnliche Tagessatz für eine Personenbetreuerin für die Betreuung eines Klienten beträgt 59 € pro Tag. Sollten sich im Haushalt zwei betreuungsbedürftige Personen befinden, erhöht sich der Tagessatz lediglich um 5 € pro Tag für die Übernahme der haushälterischen Tätigkeiten für die zweite Person.

Transferkosten

Die monatlichen Transferkosten belaufen sich für eine Personenbetreuerin auf 140 € - d.h. pro Wegstrecke 70 €. Sollten Sie sich im einvernehmlichen Einverständnis mit der Betreuerin entschieden haben, den regelmäßigen Turnus von 28 Tagen zu verlängern und die Betreuerin benötigt keinen Transfer, werden die Fahrtkosten NICHT in Rechnung gestellt.

Sämtliche anfallenden Kosten werden pro Kalendermonat im Nachhinein in Rechnung gestellt, sodass die Abrechnung nach Rechnungslegung durch die Pflege am Punkt 24 GmbH mittels Erlagschein oder Einzugsermächtigung bequem und bargeldlos stattfinden kann.

Hinsichtlich der Kosten beraten wir Sie gerne im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs in den Räumlichkeiten Ihrer Wahl.

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