Seit 1.1.2008 fördert auch das Bundessoziallamt die 24h-Betreuung mit bis zu € 550 pro Monat (selbstständige Betreuungskraft) , sofern die Betreuung gemäß dem Hausbetreuungsgesetz erfolgt.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählen:
Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses gem. § 1 HBeG
Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3
Notwendigkeit einer 24h-Betreuung (diese muss bei Vorliegen der Pflegegeldstufe 3 und 4 mit einem Befund vom behandelnden Haus- bzw. Facharzt nachgewiesen werden)
Adäquates Qualifikationsniveau der Betreuungskraft
Einkommensgrenze € 2.500 netto monatlich
Die Antragsstellung erfolgt mittels:
Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses beim zuständigen Bundessozialamt
eigenhändig, von einem gesetzlichen Vertreter oder durch einen Angehörigen
vor Beginn oder in zeitlicher Nähe zum Betreuungsstart
Wir beraten, unterstützen oder erledigen für Sie im gesamten Betreuungsprozess alle Anliegen rund um das Thema Bundessozialamt:
Erstantrag
Wechselanträge (bei Wechsel einer Betreuungskraft)
Monatliche Informationsweitergabe hinsichtlich der Anwesenheit Ihrer PersonenbetreuerInnen
Einholung des Befundberichts zum Nachweis der Notwendigkeit einer 24h-Betreuung vom behandelnden (Fach-)Arzt