Wir sind für Sie da.
365 Tage im Jahr.

BUNDESSOZIALAMT

Seit 1.1.2008 fördert auch das Bundessoziallamt die 24h-Betreuung mit bis zu € 550 pro Monat (selbstständige Betreuungskraft) , sofern die Betreuung gemäß dem Hausbetreuungsgesetz erfolgt.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählen:

  • Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses gem. § 1 HBeG
  • Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3
  • Notwendigkeit einer 24h-Betreuung (diese muss bei Vorliegen der Pflegegeldstufe 3 und 4 mit einem Befund vom behandelnden Haus- bzw. Facharzt nachgewiesen werden)
  • Adäquates Qualifikationsniveau der Betreuungskraft
  • Einkommensgrenze € 2.500 netto monatlich

Die Antragsstellung erfolgt mittels:

  • Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses beim zuständigen Bundessozialamt
  • eigenhändig, von einem gesetzlichen Vertreter oder durch einen Angehörigen
  • vor Beginn oder in zeitlicher Nähe zum Betreuungsstart

Wir beraten, unterstützen oder erledigen für Sie im gesamten Betreuungsprozess alle Anliegen rund um das Thema Bundessozialamt:

  • Erstantrag
  • Wechselanträge (bei Wechsel einer Betreuungskraft)
  • Monatliche Informationsweitergabe hinsichtlich der Anwesenheit Ihrer PersonenbetreuerInnen
  • Einholung des Befundberichts zum Nachweis der Notwendigkeit einer 24h-Betreuung vom behandelnden (Fach-)Arzt
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