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PFLEGEGELD

Um eine adäquate Betreuung bzw. Pflege in der gewohnten Umgebung in Anspruch nehmen zu können, bedarf dies neben der Mittel zur Deckung der laufenden Lebenshaltungskosten auch noch finanzielle Ressourcen, um die Mehraufwände für eine situationsgerechte Versorgung sicherzustellen. Dies bedeutet v.a. Ausgaben für entsprechend geschultes Fachpersonal, Heilbehelfe und Hilfsmittel sowie sonstige Kosten, die bei der Betreuung und Pflege in der häuslichen Umgebung anfallen können.

Um diesen Mehraufwand in finanzieller Hinsicht teilweise zu decken, stellt das Pflegegeld eine zweckgebundene Leistung dar, welche je nach Ausmaß des Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit gewährt wird.

Je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs wird die Höhe des Pflegegeldes in sieben Stufen unterteilt:

  • Pflegestufe 1 / mehr als 60 Stunden pro Monat EUR 157,00
  • Pflegestufe 2 / mehr als 85 Stunden pro Monat EUR 290,00
  • Pflegestufe 3 / mehr als 120 Stunden pro Monat EUR 451.00
  • Pflegestufe 4 / mehr als 160 Stunden pro Monat EUR 677,00
  • Pflegestufe 5 / mehr als 180 Stunden pro Monat EUR 920,00
  • Pflegestufe 6 / mehr als 180 Stunden pro Monat EUR 1.285,00
  • Pflegestufe 7 / mehr als 180 Stunden pro Monat EUR 1.688,00

Ablauf

  • Antragstellung
  • ärztliche Untersuchung
  • Entscheidung
  • Bescheid

Wir beraten, unterstützen oder erledigen für Sie im gesamten Betreuungsprozess alle Anliegen rund um das Thema Pflegegeld:

  • Erstantrag
  • Erhöhungsanträge
  • Anwesenheit bei der ärztlichen Untersuchung in den Wohnräumlichkeiten
  • Einsprüche bzw. Vorbereitung allfälliger Klagen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht
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