Wir sind für Sie da.
365 Tage im Jahr.

HÄUFIGE FRAGEN

Jeder Mensch der Hilfe und Unterstützung benötigt, oder eine Beeinträchtigung hat die eine ständige Anwesenheit einer Betreuerin bzw. Betreuers im Haushalt notwendig macht. Damit können hilfebedürftige Menschen weiterhin im gewohnten Umfeld leben.

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
    • Zubereiten von Mahlzeiten
    • Erledigung von Einkäufen und Botengängen
    • Reinigungstätigkeiten
    • Hausarbeiten
  • Unterstützung bei der Lebensführung und im Alltag
    • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
    • sowie bei der Gestaltung des Tagesablaufs
  • Gesellschafterfunktion
    • Konversation
    • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
    • Förderung gesellschaftlicher Kontakte
    • Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
    • Unterstützung bei der Körperpflege
    • Unterstützung beim An- und Auskleiden
    • Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
    • Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

Folgende ärztliche Tätigkeiten (gem. §50b ÄrzteG und §15 Abs. 7 GuKG) dürfen die PersonenbetreuerInnen nur nach schriftlicher ärztlicher Anordnung mit Anleitung und Unterweisung durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson oder durch eine Ärztin/einen Arzt durchführen:

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden
  • Verabreichen von subkutanen Insulininjektionen oder auch subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
  • einfache Wärme- und Lichtanwendungen

Sie können jederzeit kostenlos mit 2 Wochen zum Turnusende schriftlich kündigen. Bei Tod des Pflegebedürftigen endet der Vertrag automatisch.

Neben der Langzeitbetreuung bieten wir ebenso Kurzzeitbetreuung an (zB. für eine vorübergehende Entlastung von pflegenden Angehörigen, Urlaubsvertretung, Überbrückung der Wartezeit für einen Heimplatz o.ä.). Falls Sie bereits eine 24h-PersonenbetreuerIn beschäftigen, bieten wir auch gerne die Übernahme eines bestehenden Betreuungsverhältnisses an.

Unser Leitspruch „365 Tage Geborgenheit“ wird uns auch tatsächlich gelebt! Eine detaillierte Auflistung unseres Leistungsspektrums finden Sie auf unserer Homepage.

Um den hohen Qualitätsanspruch den wir an uns selbst stellen erfüllen zu können, bieten wir die Betreuung derzeit ausschließlich in Kärnten an. Nur so können wir garantieren bei Bedarf innerhalb kürzester Zeit bei unseren Klienten vor Ort sein zu können.

In der Regel benötigen wir dazu zwischen 2-4 Tage. Daraufhin senden wir Ihnen zur Durchsicht das Profil der ausgewählten BetreuerInnen, in welchem sie neben einem Foto auch einen Einblick über die Berufserfahrung, die Ausbildung, persönliche Informationen u.v.m. erfahren.

Sämtliche Betreuungskräfte sind selbstständig tätig und unterliegen somit keiner gesetzlichen Arbeitszeitenbestimmung. Dadurch haben Sie die Möglichkeit ganz individuell für Ihre Betreuungssituation zusammen mit der Personenbetreuerin die beste Lösung zu finden. Da durch die Tag- und Nachtarbeit hohe Anforderungen an die BetreuerInnen gestellt werden, und gewisse Regenerationsphasen unabdingbar sind, wäre es ratsam ihnen pro Tag 1-2 Stunden Erholungszeit zu ermöglichen.

Die Voraussetzungen für die Unterbringung einer Betreuerin sind neben einem eigenen Zimmer mit Kasten und Bett die Möglichkeit der Mitbenützung der Sanitäranlagen, der Küche sowie freie Kost und Logis. 

Grundsätzlich wechseln unsere BetreuerInnen im 28 Tages-Rhythmus. Die daraus resultierenden Vorteile sind längere Gewöhnungsphasen der Klienten an die BetreuerInnen, weniger Strapazen für die BetreuerInnen, Reduzierung der Fahrtkosten, Auszahlung des Bundessozialamt-Zuschusses in voller Höhe von € 550, sowie ausreichende Erholungsphasen für die BetreuerInnen, um ein „Ausbrennen“ zu verhindern. 

Jede Betreuerin die zum ersten Mal zu Ihrer Familie kommt wird von der Geschäftsführung persönlich überstellt und bei der Einschulung unterstützt. Sobald eine Betreuungskraft das zweite Mal zu Ihrer Familie zurückkommt wird sie von unserem Transportunternehmen direkt gebracht. Großen Wert legen wir dabei darauf, dass die BetreuerIn dann mindestens 1-2 Stunden vor Ort zusammen mit der anwesenden Betreuerin verbringen kann, um eine qualitativ hochwertige Übergabe gewährleisten zu können.

Eine explizite Aufstellung der Kosten für eine Rundumversorgung finden Sie auf unserer Homepage unter dem Punkt Kostenrechner

Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Anträgen (Bundessozialamt, Pflegegelderhöhung, ggf. Einspruch gegen den Pflegegeldbescheid).

Dem Klienten fallen sowohl durch die Sozialversicherung als auch der jährlichen Wirtschaftskammerumlage KEINE weiteren Kosten an. Die Betreuungskräfte sind über die rechtliche Situation wie auch über die notwendigen Abgaben bestens informiert und wissen, dass dies in ihren eigenen Verantwortungsbereich fällt. 

Nachdem bedingt durch gewisse Krankheitsbilder eine Überprüfung der Bezahlung zwischen Klient und PersonenbetreuerIn unmöglich wäre, ist es besonders wichtig, dass zwischen Klient und BetreuerIn kein Zahlungsverkehr stattfindet. Für die Rechnungslegung sowohl zwischen Agentur und Klient bzw. PersonenbetreuerIn und Klient ist ausschließlich die Pflege am Punkt 24 verantwortlich. Sie oder Ihre Angehörigen bekommen am Ende jedes Betreuungsmonats die Rechnung inklusive Erlagschein per Post zugesendet, und die Beträge werden dann von dem uns an die BetreuerInnen ausbezahlt. 

Sollte dies der Fall sein wird in Absprache mit den Angehörigen individuell nach der besten Lösung gesucht.

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