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Kostenbeispiel

Kostentransparenz ist uns ein Anliegen!

Bei der oben angeführten Berechnung handelt es sich lediglich um Kostenbeispiel.
Unsere Mitarbeiter erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

Die Förderung in Höhe von € 550,- vom Bundessozialamt wird unter folgenden Voraussetzungen ausbezahlt: Zwei PersonenbetreuerInnen müssen im selben Monat tätig sein. Einkommensgrenze von € 2.500,- netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400,- bzw. um € 600,- für behinderte unterhaltsberechtigte Personen.

Die oben angeführten Preise verstehen sich inkl. Mwst. , Sozialversicherungsbeiträge für die BetreuerInnen, sowie die Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige PersonenbetreuerInnen.

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