GEMEINSAM DEN WEG GEHEN.

Förderung & Pflegegeld

Wir stehen Ihnen bei der Antragseinreichung zur Seite.

Für die 24-Stunden-Betreuung gibt es Förderungen vom Staat. Dazu muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes vorliegen – also Betreuung durch Dienstnehmer oder durch Selbstständige mit Gewerbeschein.

Zweck der staatlichen Förderung ist es, der betreuungsbedürftigen Person einen kleinen Ausgleich für die erhöhten finanziellen Aufwendungen, die aus der Einschränkung resultieren, staatlicherseits zukommen zu lassen. Ab Pflegegeldstufe 3 fördert das Bundessozialamt mit einem Beitrag von Euro 550,- für zwei Betreuerinnen monatlich.

Für die Förderung muss mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezogen werden und eine 24-Stunden-Betreuung notwendig sein.

Ab Stufe 5 wird dieser Betreuungsumfang generell angenommen. Bei Stufe 3 und 4 ist eine ärztliche Bestätigung erforderlich.

Keinen Zuschuss gibt es, wenn das Einkommen der pflegebedürftigen Person 2.500 Euro netto pro Monat übersteigt (ohne Sonderzahlungen, Pflegegeld etc). Die Gewährung des Zuschusses ist unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person.

Weitere Informationen und die Antragsformulare erhalten Sie auf der Webseite des Bundessozialamts.
TOP